Anfallende Mobilitätskosten können Sie bis zur Höhe der monatlich vereinbarten Versicherungssumme gegen die Risiken Arbeitsunfähigkeit und unverschuldete Arbeitslosigkeit bzw. schwere Krankheit, Pflegefall oder Unfallinvalidität2 absichern. Damit bieten wir Ihnen die Sicherheit, auch in schwierigen Zeiten Ihr Fahrzeug unbesorgt weiter nutzen zu können.
1Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Versicherer für die Risiken schwere Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfähigkeit ist die Cardif Lebensversicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurance Vie S. A., Versicherer für die Risiken Arbeitslosigkeit, Unfallinvalidität und den Schlüsselschutzbrief ist die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif-Assurances Risques Divers S. A., beide: Dieselstraße 5, 70839 Gerlingen. Einzelheiten zu den Versicherungsprodukten, insbesondere auch zu Ausschlüssen und Einschränkungen, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
2Arbeitnehmer sind gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert, für nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftige umfasst der Versicherungsschutz das Risiko schwere Krankheit. Mit Eintritt in den Ruhestand, spätestens ab 67 (bis 75) Jahren gehen die Risiken Arbeitsunfähigkeit in Pflegefall und Arbeitslosigkeit bzw. schwere Krankheit in Unfallinvalidität über.